Für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Gegenstand der Zuwendung sind Vorhaben zur Einführung von KI-Lösungen mit dem Ziel der Verbesserung von Prozessen in Unternehmen.
Zuwendungsfähige Anwendungsbereiche
Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung)
- Terminplanung und Disposition
- Materialbedarfsprognose
- Qualitätssicherung
- Wissens- und Supportsysteme
- vorausschauende Wartung
- generatives Design
- Werker-Assistenz-Systeme
- Prozessautomation
- Kundenservice
- Sprachassistenten
Logistik
- Lagerbestandsoptimierung
- Absatzprognosen
- Routenoptimierung
- Laderaum-Optimierung
- Terminplanung
Marketing und Vertrieb
- automatische Social-Media-Posts
- Website-Chatbots
- Preisoptimierung
- Kundenfeedback-Analyse
- Angebotserstellung
- Nachfrageprognose
- Content-/Text-Erstellung
IT-Sicherheit
- Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
- Datenflusskontrolle
- Identitäts- und Zugriffskontrolle
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Investitionen in Hard- und Software sowie untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung inkl. Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.
Die Gesamtprojektausgaben sollen mindestens 15.000 € bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter und mindestens 20.000 € bei Unternehmen mit über 50 bis zu 100 Mitarbeiter betragen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist auf maximal 50.000 € pro Vorhaben begrenzt und innerhalb 12 Monaten (Projektzeitraum) durchzuführen.
Antragstellung
bei der
TBI Technologie – Beratungs – Institut GmbH
Hagenower Str.73
19061 Schwerin
