Neue Förderung der Anwendung von künstlicher Intelligenz

Für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Gegenstand der Zuwendung sind Vorhaben zur Einführung von KI-Lösungen mit dem Ziel der Verbesserung von Prozessen in Unternehmen.

Zuwendungsfähige Anwendungsbereiche

Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung)

  • Terminplanung und Disposition
  • Materialbedarfsprognose
  • Qualitätssicherung
  • Wissens- und Supportsysteme
  • vorausschauende Wartung
  • generatives Design
  • Werker-Assistenz-Systeme
  • Prozessautomation
  • Kundenservice
  • Sprachassistenten

Logistik

  • Lagerbestandsoptimierung
  • Absatzprognosen
  • Routenoptimierung
  • Laderaum-Optimierung
  • Terminplanung

Marketing und Vertrieb

  • automatische Social-Media-Posts
  • Website-Chatbots
  • Preisoptimierung
  • Kundenfeedback-Analyse
  • Angebotserstellung
  • Nachfrageprognose
  • Content-/Text-Erstellung

IT-Sicherheit

  • Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
  • Datenflusskontrolle
  • Identitäts- und Zugriffskontrolle

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Investitionen in Hard- und Software sowie untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung inkl. Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.

Die Gesamtprojektausgaben sollen mindestens 15.000 € bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter und mindestens 20.000 € bei Unternehmen mit über 50 bis zu 100 Mitarbeiter betragen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist auf maximal 50.000 € pro Vorhaben begrenzt und innerhalb 12 Monaten (Projektzeitraum) durchzuführen.

Antragstellung

bei der
TBI Technologie – Beratungs – Institut GmbH
Hagenower Str.73
19061 Schwerin